PRÄZISIERTE EINTRAGUNG DER ZEICHNUNGSBERECHTIGUNGEN MÖGLICH

Im Handelsregister ist es möglich, die Zeichnungsberechtigung bei Kollektiv­un­ter­schrift so einzuschränken, dass nur bestimmte namentlich genannte Per­so­nen miteinander gültig unterzeichnen können. Konkret bedeutet ein solcher Ein­trag: «Kollektivunterschrift zu zweien zusammen mit X. oder Y.» (Quelle: BGE 4A_536/2015 vom 3.3.2016)

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