Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a beträgt ab 1. Januar 2023:
• CHF 7’056 für Steuerpflichtige mit 2. Säule
• CHF 35’280 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule
Die Höchstabzüge sind auch die Einzahlungslimiten in die Vorsorge. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.