Cognito Treuhand GmbH, Wohlen | gültig ab 01.01.2024
1. GELTUNGSBEREICH
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche Cognito Treuhand GmbH („Cognito“) für ihre Kunden und Kundinnen. Die Parteien können schriftlich von diesen AGB abweichende Regelungen treffen. Diese AGB, vorbehältlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen, bilden die Vertragsgrundlage für die Erbringung von Leistungen der Cognito gegenüber dem Kunden/der Kundin.
2. GRUNDLAGEN DER GESCHÄFTSBEZIEHUNG
Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall vereinbarten und von der Cognito auszuführenden Tätigkeiten. Cognito kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren, auch wenn sie dem Kunden/der Kundin beratend zur Seite steht. Aus diesem Grund kann Cognito ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine verbindlichen Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts von bestimmten Ergebnissen abgeben. Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe. Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Auskünfte via Telefon oder E-Mail sind rechtlich unverbindlich. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich. Cognito kann sich ohne Voranzeige zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen; diese unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht gemäss Ziffer 6. Nachträglich vereinbarte Leistungsänderungen können eine Anpassung des Honorars nach sich ziehen.
3. MITWIRKUNG DES KUNDEN/DER KUNDIN
Alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sind Cognito von dem Kunden/der Kundin unaufgefordert und rechtzeitig zu übermitteln Cognito darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig und vollständig sind. Überlassene Unterlagen und Informationen werden von Cognito nicht auf ihre Richtigkeit und Gesetzmässigkeit geprüft. Cognito hat keinen Auftrag, deliktische Handlungen zu suchen, ausser dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Der/die Auftraggeber*in stellt der Auftragnehmerin alle zur Auftragserfüllung notwendigen Dokumente und Informationen vollständig und so frühzeitig wie möglich zur Verfügung, sodass der Auftragsnehmerin eine angemessene Bearbeitungszeit von mindestens 14 Arbeitstagen zur Verfügung steht. Insbesondere verpflichtet sich der/die Auftraggeber*in, sämtliche Unterlagen und Informationen, welche für die Erfüllung von Aufträgen innerhalb gesetzlicher oder behördlicher Fristen notwendig sind (z.B. MWST, AHV, Direkte Steuern, etc.), rechtzeitig und vollständig bereit zu stellen. Die Auftragsnehmerin übernimmt keine Haftung für Schäden aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Dokumente und Informationen.
4. DIGITALER INFORMATIONSAUSTAUSCH
Die Parteien können für die Abwicklung ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienst und ähnliches) einsetzen. Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung, Entgegennahme und Speicherung sowie zur Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen. Cognito trifft angemessene Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass sich ihre Datenverarbeitungssysteme und die Kundendaten in der Schweiz oder einem sicheren Drittstaat befinden, und dass die Daten angemessen gegen Verlust und Diebstahl abgesichert sind. Cognito ist es freigestellt, entsprechende Dienste bei professionellen Drittanbietern zu beziehen. Cognito kann dem Kunden/der Kundin Drittsoftware zur Verfügung stellen. Die Bedingungen richten sich ausschliesslich nach den Angaben des Softwareanbieters. Cognito stellt jedoch sicher, dass die Software nach Vorgaben des Anbieters gewartet und aktualisiert wird. Der Kunde/die Kundin nimmt zur Kenntnis, dass der Drittanbieter im Rahmen der Wartung Zugang zu seinen Daten erhalten kann. Cognito kann für ihre IT-Dienstleistungen eine Nutzungsgebühr erheben oder Drittgebühren weiterverrechnen. Übermittelt Cognito im Namen des Kunden/der Kundin Daten über elektronische Portale oder in ähnlicher Weise an Drittparteien oder Behörden, so bleibt der Kunde/die Kundin für den Inhalt dieser Daten verantwortlich. Bei all diesen Anwendungen steht Cognito für eine sorgfältige Erfüllung ihrer Verpflichtungen sowie die Einhaltung der schweizerischen gesetzlichen Vorgaben ein. Sie kann aber keine Verantwortung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.
5. SCHUTZ- UND NUTZUNGSRECHTE
Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch Cognito erstellten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-hows verbleiben bei derselben. Cognito räumt dem Kunden/der Kundin jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihr überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen einschliesslich des jeweils dazugehörigen Know-hows ein. Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen durch den Kunden/die Kundin an Dritte ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Cognito zulässig, oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus den Umständen ergibt. Der Kunde/die Kundin darf die ihr von Cognito überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung, nur im unveränderten Zustand verwenden oder, falls er/sie dazu ermächtigt ist, weitergeben. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden/die Kundin besteht. Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.
6. VERSCHWIEGENHEIT
Cognito ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Kundenbeziehung Kenntnis erhält, Stillschweigen zu bewahren. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen bei Vorliegen einer Ermächtigung des Kunden/der Kundin zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen von Cognito, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen, sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung hin. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Diese Verpflichtung hindert Cognito nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden/ Kundinnen.
7. HONORAR, AUSLAGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das Honorar auf den anwendbaren Stundensätzen von Cognito (Anhang I) und dem effektiven Zeitaufwand. Cognito kann jederzeit Vorauszahlungen verlangen. Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden/der Kundin voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die von dem Kunden/der Kundin angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und anderweitige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Erforderliche oder von dem Kunden/der Kundin gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars. Cognito kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Sie kann die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen. Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind nach Ablauf der Zahlungsfrist von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Die Mahngebühren betragen für die erste Mahnung CHF 20.00 und für die zweite Mahnung CHF 50.00. Muss eine zweite Mahnung erstellt werden, wird ab diesem Zeitpunkt seitens Cognito nur noch gegen Vorauszahlung weitergearbeitet. Cognito kann die Honoraransätze jederzeit ohne Anzeige anpassen.
8. HAFTUNG
Cognito steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein. Sie haftet für Schäden aus ihren Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Ist das Verhalten des Kunden/ der Kundin mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist Cognito von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen.
Die Auftragnehmerin haftet gegenüber dem/der Auftraggeber*in für die getreue und sorgfältige Ausführung des ihr übertragenen Geschäfts.
Der/die Auftraggeber*in hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Der Auftragnehmerin ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Weitere Mängelrechte des/der Auftraggeber*in sind ausdrücklich ausgeschlossen.
9. GEWÄHRLEISTUNG VON COGNITO
Wurde die Herstellung eines Werks im Sinn von Art. 363 OR vereinbart, so hat der Kunde/die Kundin Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch Cognito. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde/die Kundin Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt die Haftungsbeschränkung gemäss Ziffer 8.
10. AUFLÖSUNG DES VERTRAGS UND DEREN FOLGEN
Der Vertrag kann beidseits jederzeit mündlich oder schriftlich (oder E-Mail) mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden/die Kundin vollständig zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind durch den Kunden/die Kundin auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwands und der jeweils geltenden Honorarsätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen. Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit, verpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Unzeit entsteht. Im Falle einer Kündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens einer Partei hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen.
11. UNTERLAGEN UND DATEN
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt Cognito dem Kunden/der Kundin dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Der entsprechende Aufwand dafür ist kostenpflichtig. Cognito ist zwecks Dokumentation ihrer erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden/der Kundin zu behalten. Unterlagen, welche nach der Beendigung des Mandats verlangt werden (soweit vorhanden), werden kostenpflichtig aufbereitet und ausgehändigt. Der Kunde/die Kundin ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
12. ALLGEMEINES
Diese AGB können von Cognito jederzeit angepasst werden. Sofern der Kunde/die Kundin die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Mitteilung ablehnt, gelten diese als genehmigt. Die AGB unterstehen schweizerischem Recht. Für sämtliche sich daraus ergebenden Streitigkeiten vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand den Sitz von Cognito Treuhand GmbH. Erfüllungsort ist der Sitz von Cognito Treuhand GmbH.
ANHANG I
Die aktuell gültigen Stundenansätze betragen in CHF:
Praktikanten, Lernende: 30.00 bis 90.00
Buchhaltungsmitarbeitende
(je nach Erfahrung): 130.00 bis 165.00
Mitarbeiterin mit Fachausweis oder eidg. Diplom
(Buchhalterin, Treuhänderin mit eidg. Fachausweis): 160.00 bis 220.00
Arbeiten Inhaberin/Geschäftsführerin Cognito: 220.00 bis 250.00
Alle Honorarangaben verstehen sich exklusive MWST.