Abschreibungen werden in der Regel auf das Anlagevermögen angewendet, d.h. auf Güter, die einem Unternehmen länger als ein Jahr dienen und nicht zum Verkauf bestimmt sind. Beispiele für Anlagevermögen sind Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge und Patente.
Die Höhe der Abschreibungen wird basierend auf der Nutzungsdauer und dem ursprünglichen Anschaffungswert des Vermögenswerts berechnet. Abschreibungen dienen dazu, den tatsächlichen Wert des Vermögenswerts in der Bilanz eines Unternehmens wiederzugeben, da der Wert von Gütern im Laufe der Zeit aufgrund von Alter, Abnutzung und technischem Fortschritt sinkt.
Abschreibungen werden in der Regel in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und reduzieren somit den Gewinn eines Unternehmens. Sie haben auch Auswirkungen auf das Eigenkapital, da sie den Buchwert vom Anlagevermögen reduzieren.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung publiziert Richtgrössen betreffend steuerlich maximal anerkannten Abschreibungssätzen. Zu berücksichtigen sind weiter kantonale Unterschiede. Die Werte beziehen sich auf die Anwendung der degressiven Abschreibungsmethode, das bedeutet die Berechnung der Abschreibung auf dem Buchwert.
- Wohnhäuser (nur Gebäude): 2%
- Geschäftshäuser (nur Gebäude): 4%
- Fabriken/Werkstätten/Lagergebäude: 8%
- Geschäftsmobiliar: 25%
- Apparate und Maschinen zu Produktionszwecken: 30%
- Motorfahrzeuge: 40%
- Anhänger: 30%
- Büromaschinen und EDV-Anlagen: 40%
- Patente/Lizenzen/Goodwill: 40%
- Werkzeuge: 45%
Bei der linearen Abschreibungsmethode, d.h. der Berechnung der Abschreibungen auf dem Anschaffungswert, werden die aufgeführten Abschreibungssätze halbiert.